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cineX Entertainment GbR
Reimund E. Fischer Dipl. Betrw., MBA
Haigernstr. 68
D-74223 Flein

Tel.: +49 (0) 7131 – 50 72 67
Mobil: +49 (0) 160 – 97 21 60 5
Mail: kirchheim@sommernachtskino.com

Urheberrechtshinweise
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Hinweise zu externen Links
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Haftungsausschluss
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Datenschutzhinweise
Wenn Sie mittels E-Mail oder WWW-Formular Kontakt mit uns aufnehmen möchten, sollten Sie wissen, dass wir Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse), die Sie uns übermitteln, elektronisch speichern, um sie für Kommunikationszwecke mit Ihnen zu verwenden. Wir werden Ihre Daten grundsätzlich nicht an Dritte verkaufen oder vermieten. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur mit Ihrer Einwilligung, insbesondere soweit die Übermittlung zur Erbringung von Ihnen in Anspruch genommener Dienste erforderlich ist oder soweit sonst gesetzlich zulässig. Mit der Nutzung dieser Website und der Abgabe Ihrer persönlichen Daten per E-Mail oder WWW-Formular geben Sie Ihre Einwilligung zu der hier beschriebenen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer persönlichen Daten. Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen und auch die Löschung Ihrer Daten verlangen.

AGB

Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Käufer einer Eintrittskarte und Veranstalter des Sommernachtskinos für sämtliche Veranstaltungen im Rahmen des Sommernachtskinos.

§ 2 Vertragsabschluss
Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien werden durch den Erwerb einer Eintrittskarte und die vollständige Bezahlung des Eintrittspreises begründet.

§ 3 Ansprüche des Käufers
Durch den Kauf und die vollständige Bezahlung einer Eintrittskarte erwirbt der Käufer lediglich den Anspruch, die Veranstaltung zu besuchen, für welche er die Eintrittskarte erworben hat. Das Veranstaltungsgelände ist ausreichende bestuhlt. Ein Anspruch auf einen Sitzplatz besteht jedoch nicht.

§ 4 Änderungen im Veranstaltungsprogramm
Der Veranstalter ist dazu berechtigt, das Veranstaltungsprogramm zu ändern, soweit dies aus wichtigem Grund erforderlich wird. Änderungen in diesem Sinne sind insbesondere Änderungen im zeitlichen Ablauf der Veranstaltung, betreffend den Beginn und das Ende der Veranstaltung .
Änderungen der Programmauswahl werden in der lokalen Presse angekündigt.

§ 5 Entfall einer Veranstaltung – Erstattung des Kaufpreises
Sollte eine Veranstaltung gänzlich entfallen, so erstattet der Veranstalter dem Käufer Zug um Zug gegen Aushändigung des Originals der nicht entwerteten Eintrittskarte den vom Käufer für diese Eintrittskarte tatsächlich bezahlten Kaufpreis ohne Anrechnung einer etwaigen Vorverkaufsgebühr. Die Beweislast liegt beim Käufer.Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt ausschließlich in bar an der Abendkasse. Sollte der Käufer die Karte bargeldlos bezahlt haben, so erfolgt die Erstattung ebenfalls ausschließlich in bar an einer Vorverkaufsstelle nach Wahl des Käufers.

Regen und sonstige Witterungsverhältnisse vor oder während der Veranstaltung ziehen keinen Erstattungsanspruch nach sich.

§ 6 Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen des Käufers gegen den Veranstalter bedarf der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.

§ 7 Haftungsbegrenzung – Schadensersatz
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Bei einfacher oder geringer Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter wie folgt:

Verletzt der Veranstalter eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht), so ist die Haftung des Veranstalters auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung.

Im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit verbleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.

In allen sonstigen Fällen ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.

§ 8 Urheberrecht
Sämtliche Darbietungen der Filmprogramme und Künstler sind urheberrechtlich geschützt. Es ist insbesondere verboten, Ton- und / oder Bildaufzeichnungen vorzunehmen. Es darüber hinaus verboten, Bild- und/oder Tonaufzeichnungsgeräte in die Veranstaltungsräume und/oder das Veranstaltungsgelände zu verbringen.

Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar, die den Veranstalter dazu berechtigt, denjenigen, der gegen das Verbot verstoßen hat, von der Veranstaltung ohne Erstattung des Kaufpreises auszuschließen.

Der Käufer ist im Falle des Verstoßes gegen das Aufzeichnungsverbot dazu verpflichtet, dem Veranstalter die Aufzeichnung sofort auszuhändigen.

Der Käufer ist im Falle des schuldhaften Verstoßes darüber hinaus dazu verpflichtet, dem Veranstalter den Schaden zu ersetzen, der diesem durch das vertragswidrige Verhalten des Käufers entsteht. Der Käufer ist aus diesem Grund im Falle des schuldhaften Verstoßes dazu verpflichtet, dem Kulturverein seine vollständigen Personalien zur Verfügung zu stellen, um dem Veranstalter die Verfolgung seiner Rechte zu ermöglichen. Für den Fall des Verstoßes bleibt Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.

§ 9 Verfall der Eintrittskarte, keine Übertragbarkeit
Durch Verlassen des Veranstaltungsraumes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Die Eintrittskarte ist nicht übertragbar.

§ 10 Altersfreigaben
Bestimmte Programme des Veranstalters sind durch Altersfreigaben für Kinder und Jugendliche begrenzt. Es gelten hierbei die Regeln des Jugendschutzgesetzes.

§ 11 Hausrecht – Ordnungspersonal
Dem Veranstalter steht das Hausrecht bei seinen Veranstaltungen zu. Den Anordnungen des Ordnungspersonals ist unbedingt folge zu leisten.

§ 12 Getränke – Lebensmittel
Es ist nicht gestattet Getränke und/oder Lebensmittel in die Veranstaltungsräume und/oder das Veranstaltungsgelände des Veranstalters zu verbringen. Verstößt der Käufer gegen dieses Verbot, so ist er auf Verlangen des veranstalters dazu verpflichtet, die Getränke und/oder Lebensmittel zu entfernen. Kommt er einer solchen Aufforderung des Veranstalters nicht unverzüglich nach, so kann ihn der Veranstalter ohne Erstattung des Kaufpreises von der Veranstaltung ausschließen.

§ 13 Sonstige Bestimmungen
Es gelten im übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere dieser Klauseln unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.

Wir wünschen viel Spaß bei unseren Veranstaltungen.